Nachhaltiger laden mit Ökostrom

Lidl ÖkoStrom Home & Drive - Dein Zuhause Tarif
  • Bis zu 1.500 km gratis
  • Eingeschränkte Preisgarantie bis 31.12.2025
  • 100% Ökostrom - TÜV zertifiziert
  • Mindestvertragslaufzeit: 12 Monate

Jetzt den passenden Tarif für Haushalt und E-Auto finden

Können Sie Ihren Jahresverbrauch für Haushalt und E-Auto schon selbst einschätzen?
Personen im Haushalt
Wie oft laden Sie Ihr Auto voraussichtlich zu Hause im Vergleich zu unterwegs?
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Wie viel km fahren Sie im Jahr?
500 km
100.000 km
500 km
Ihr durchschnittlicher Jahresverbrauch:
Haushalt 1.500 kWh
E-Auto 0 kWh
Haushalt und E-Auto 0 kWh

Allgemein

Du erreichst uns Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter Tel. 0871-20897821

Alternativ kannst Du uns eine E-Mail an folgende Adresse senden:

lidl-strom@eon.com

 oder an folgende Adresse senden:

E.ON Energie Deutschland GmbH
Postfach 14 75
84001 Landshut

Die Vertragskontonummer findest Du auf deiner Vertragsbestätigung, sowie auf der Jahresrechnung. Du findest die Vertragskontonummer auch im Serviceportal Mein E.ON oben rechts, wenn du dich eingeloggt hast.

Du möchtest einen Lidl-Strom Tarif abschließen aber planst einen Umzug?

Du kannst deinen Vertrag selbstverständlich auch für deine neue Adresse abschließen. Bevor du eine Bestellung abschließt, rufe bitte unsere Kundenberatung an. Du erreichst uns Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter Tel.  0800-0005903.
Alternativ kannst Du uns eine E-Mail mit deinen Fragen an folgende Adresse senden:   lidl-strom@eon.com 

oder an folgende Adresse senden:

E.ON Energie Deutschland GmbH
Postfach 14 75
84001 Landshut

Du bist bereits Kunde und planst einen Umzug?

Im Falle eines Umzugs gilt der bestehende Liefervertrag an der neuen Verbrauchsstelle fort. Bei Umzug bist du verpflichtet, E.ON deinen Umzugstermin nebst neuer Adresse spätestens 4 Wochen vor dem Umzugstermin mitzuteilen, damit E-ON dich rechtzeitig an der neuen Verbrauchsstelle weiterbeliefern kann. Wenn die Weiterbelieferung an der neuen Verbrauchsstelle im Falle des Umzugs des Kunden nicht möglich ist (z.B. kein Anschluss für die vertraglich vereinbarte Energieart vorhanden; bereits entsprechender Liefervertrag im Falle eines Zusammenzugs an der neuen Verbrauchsstelle vorhanden), kann der Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen zum Umzugstermin gekündigt werden.

Hinweis:  Du kannst deinen Umzug ganz einfach selber online regeln, hierfür benötigst Du:

  • Zählernummer deines neuen Zuhauses
  • Bisherige Vertrags-kontonummer
  • Zählerstand bei Auszug (altes Zuhause) und bei Einzug (neues Zuhause)
  • Deine Bankverbindung (IBAN)

Gehe  dazu auf das Serviceportal Mein E.ON. Alternativ kannst du deinen Umzug online auch ohne Login melden. Gehe hierzu einfach auf https://www.eon.de/de/pk/service/umzug/online-umzug.html

E.ON nutzt deine persönlichen Daten, um die für deine Anfrage (bzw. Auftrag) erforderlichen Aktionen zu tätigen, um deine Anfrage zu beantworten, deinen Auftrag zu bearbeiten oder dir Zugang zu speziellen Informationen oder Angeboten zu verschaffen. Zu diesem Zweck kann es erforderlich sein, dass wir deine Daten an Konzern-Unternehmen oder externe Dienstleister im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung weitergeben. Ist dies gesetzlich zulässig oder hast du eingewilligt, übermittelt E.ON deine Daten an Dritte (z.B. für die Abwicklung von Zahlungen mit Kreditkarte). Außer bei einem Verkauf von Forderungen werden wir deine personenbezogenen Daten weder an Dritte verkaufen noch anderweitig vermarkten.

Produkt

Lidl-Strom und Lidl-Erdgas sind attraktive Kooperationsprodukte deines zuverlässigen Energie-Partners E.ON.

Wenn du einen Ökotarif bei E.ON buchst, wird die entsprechende Menge Strom aus erneuerbaren
Energiequellen gewonnen und in das Stromnetz eingespeist. Der Nachweis erfolgt über die Entwertung von Herkunftsnachweisen beim Umweltbundesamt. Mit einem Ökostromtarif von E.ON erhälst Du also nicht nur nachhaltigen Strom zu attraktiven Konditionen, sondern unterstützt aktiv die Energiewende. 

Ein einzelner Vertrag mag nicht die Energiewende allein bewirken. Wir bei E.ON sind aber der grundsätzlichen Überzeugung, dass es nicht viel für Veränderung braucht, sondern viele. Je mehr Menschen sich für einen Ökostromtarif entscheiden, desto größer wird unser gemeinsame Hebel für die Energiewende. Denn für jeden Ökostromvertrag wird garantiert Strom aus nachhaltigen Energiequellen gewonnen und eingespeist. Als Energieversorger möchten wir unseren Beitrag leisten, dass erneuerbare Energie für so viele Menschen wie möglich erschwinglich wird. 

Der eingesparte CO2-Betrag mit einem Ökotarif betrug im Jahr 2020 laut Umweltbundesamt 366 g/kWh. Angenommen, dein Haushalt verbraucht 2000 kWh Strom im Jahr, summiert sich das auf 732 kg CO2 im Jahr. Ihr CO2-Fußabdruck kann sich durch einen Ökostromvertrag damit wesentlich reduzieren.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (kurz: EEG) regelt den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland. Auch der Vorrang zur Einspeisung von Ökostrom in das öffentliche Netz ist im EEG verankert. Dieses Gesetz ist die Basis für die Umstellung der Energieversorgung auf umweltfreundliche erneuerbare Energien, wie zum Beispiel Windkraft oder Solarenergie.

Um Anreize zum Bau von erneuerbaren-Anlagen zu schaffen, erhalten Betreiber für jede Kilowattstunde Ökostrom, die sie ins öffentliche Netz einspeisen, eine Einspeisevergütung. Finanziert wird diese Vergütung über die sogenannte Ökostrom-Umlage – auch EEG-Umlage genannt. Die Ökostrom-Umlage zahlen alle Verbraucher über ihren Strompreis.

Zum 1. Juli 2022 wurde eine Senkung der EEG-Umlage auf 0 ct/kWh beschlossen, um Haushalte und Unternehmen finanziell zu entlasten. Die Finanzierung der Einspeisevergütung erfolgt zukünftig aus dem Sondervermögen des Bundes "Energie- und Klimafonds".

Unsere Partner weisen mit Herkunftsnachweisen die Erzeugung des Ökostroms und die Einspeisung in das Stromnetz nach. Diese Nachweise werden vom Umweltbundesamt überprüft und entwertet. So wird garantiert, dass Ökostrom in der Höhe deines Stromverbrauchs produziert und in das Stromnetz eingespeist wurde. Durch die Entwertung des Herkunftsnachweises wird sichergestellt, dass die Menge an Ökostrom nur einmal als solcher verkauft wird.

Unser Vorteilsprogramm E.ON Plus gilt für volljährige Privatkunden innerhalb Deutschlands. Sowohl E.ON Neukunden als auch Bestandskunden können einen Vertrag abschließen. Ausgenommen von diesem Angebot sind Rahmenverträge sowie die Grundversorgung und Ersatzversorgung. Weitere Informationen dazu findest Du in den E.ON Plus AGB.

Ja, auch als E.ON Plus-Kunde erhältst Du unseren Neukundenbonus1: Wähle ganz einfach den für Dich passenden Tarif mit Neukundenbonus aus und schließen deinen neuen Vertrag bequem online ab. Den E.ON Neukundenbonus erhältst Du mit deiner ersten Jahresrechnung. 

Sobald wir Dich mit Energie beliefern, kannst Du deinen Vertrag mit einem weiteren bündeln und auf diese Weise an E.ON Plus teilnehmen. Liegt dein Neukundenbonus unter 50 Euro erhältst Du den E.ON Plus-Rabatt sofort. Liegt der Neukundenbonus einschließlich Sachprämie über 50 Euro, wird der dauerhafte E.ON Plus-Rabatt erst ab Ende der Erstvertragslaufzeit gezahlt2.

Ja, die Energieverträge bei E.ON Plus bleiben unabhängig. Wenn Du jemanden für das Vorteilsprogramm gefunden hast, ist jeder Teilnehmer ein eigenständiger Vertragspartner. Du gehts bei E.ON Plus rechtlich keine Pflichten gegenüber Ihrem Partner und Dritten ein. Du erhältst somit auch weiter separate Rechnungen.

Gutscheine

Dein LIDL-Gutschein ist spätestens 8 Wochen nach dem Ablauf der Widerrufsfrist auf dem Weg zu Dir nach Hause. Der endgültige Liefertermin ist dabei von nicht beeinflussbaren Faktoren abhängig wie z.B. Abmeldung bei deinem aktuellen Anbieter und Anmeldung beim Netzbetreiber oder der Vollständigkeit deiner Adressangaben. Hier können gegebenenfalls Verzögerungen auftreten. Die Lieferung ist natürlich für Dich kostenlos. Du erhälst den Gutschein in Papierform (PDF) per E-Mail. Wenn Du keine E-Mail Adresse hinterlegt hast, versenden wir den Gutschein per Post.

Der Lidl-Gutschein ist als  PDF verfügbar. Mit diesen Format kann wie gewohnt in allen deutschen Lidl-Filialen und im Lidl-Onlineshop bargeldlos bezahlt werden.

Du müsst nicht die ganze Summe des Lidl Gutschein auf einmal verbrauchen. Dein Restguthaben bleibt erhalten und Du kannst es bei deinem nächsten Einkauf aufbrauchen.

Wechsel

Du kannst Lidl-Strom oder Lidl-Erdgas ganz einfach online bestellen, indem Du im Strom- bzw. Erdgasberater auf der Startseite deine PLZ und deinen Jahresverbrauch eingibst. Wenn Du deinen Jahresverbrauch nicht kennst, kannst Du einfach die für Dich passende Auswahloption (Personenanzahl in deinem Haushalt) wählen. Im nächsten Schritt wirst Du zum Online-Vertragsabschluss von Lidl-Strom weitergeleitet, wo Du deine persönlichen Daten eingeben und das Lidl-Strom Produkt bestellen können.

Du möchtest lieber persönlich mit uns sprechen? Kein Problem. Ruf uns dafür einfach an:

Bestellhotline: 0800-0005903
Du erreichst uns Mo. – Fr.: 08:00 – 20:00 Uhr und Sa.: 09:00 – 14:00 Uhr

 

Service wird bei uns großgeschrieben. Die Kündigung deines bestehenden Energieversorgers übernehmen wir für dich – selbstverständlich kostenlos.

Nach Vertragsabschluss erhälst Du eine E-Mail für deine Registrierung im Serviceportal Mein E.ON. Die weitere Kommunikation durch E.ON erfolgt über das Postfach im Serviceportal. Wir informieren Dich zusätzlich per E-Mail, sobald Du deine  Vertragsbestätigung in deinem Mein E.ON Postfach abrufen kannst.

Deine Stromversorgung ist während des gesamten Wechselprozesses sichergestellt.

Nein, die Kündigung bei deinem bisherigen Energieversorger übernehmen wir für dich – natürlich kostenlos! In folgenden Fällen musst Du selbst bei deinem jetzigen Energieversorger kündigen:

Dein bisheriger Energieversorger hat Dir mitgeteilt, dass er demnächst die Preise anpassen wird?

Hier steht Dir in den meisten Fällen ein Sonderkündigungsrecht zu. Deine Kündigung ist hier nur innerhalb eines kurzen Zeitraumes möglich - in der Regel ab Erhalt des Schreibens mit den neuen Preisen bis zum Wirksamwerden der Preisanpassung. In diesem Fall, müssen du deine Kündigung zwingend selbst vornehmen. Grund hierfür ist, dass vom Sonderkündigungsrecht ausschließlich der Vertragsinhaber selbst Gebrauch machen kann, E.ON kann lediglich zum Vertragsende kündigen.

Die Kündigungsfrist Ihres bisherigen Vertrages läuft in wenigen Tagen (<14 Tage) ab?

Wenn wir hier die Kündigung bei deinem bisherigen Energieversorger übernehmen, könnte es knapp werden. Kündige daher sicherheitshalber selber. Damit hast du zusätzliche Sicherheit, dass deine Kündigung auch wirksam wird. In beiden dieser Fälle benötigst du für die Kündigung bei deinem bisherigen Versorger die folgenden Informationen:

 

  • Kundennummer bei deinem bisherigen Versorger
  • aktuelle Zählernummer
  • aktuell abgelesener Zählerstand

Nutze einfach unsere Kündigungsvorlage und sende diese ausgefüllt an deinen aktuellen Energieversorger.

Nein, deine Energieversorgung ist während des gesamten Wechselprozesses durch den örtlichen Grundversorger sichergestellt.

Dein Netzbetreiber variiert je nach Postleitzahlgebiet. Du findest die Daten deines Netzbetreibers zum Beispiel in deiner letzten Jahresrechnung. Oft findest du die Daten zusätzlich direkt auf deinem Stromzähler.

Außerdem erhalten Sie diese Information ganz bequem online:
Netzbetreibersuche Strom

Nein, bei E.ON müssen Sie Ihre Energie nicht im Voraus bezahlen.

Lassen Sie besser die Finger von Verträgen, die per Vorkasse bezahlt werden müssen oder eine Kaution fordern, die bei Lieferbeginn erhoben und erst nach Vertragsende wieder zurückerstattet wird. In der Vergangenheit gab es bereits Fälle, in denen Kunden von unseriösen Discounteranbietern auf ihren bereits gezahlten Abschlägen sitzen geblieben sind.

Nein, den Stromanbieter wechseln kann grundsätzlich jeder, der Vertragspartner eines Energielieferanten ist. Haben Sie als Mieter oder Eigentümer also bereits einen eigenen Vertrag mit einem Energielieferanten, können Sie den Wechsel veranlassen.

Ist hingegen Ihr Vermieter der Vertragspartner des Lieferanten, kann nur dieser den Stromwechsel durchführen.

Mein E.ON

Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation von Seiten E.ON online über Mein E.ON. Über neue Schreiben in deinem Mein E.ON Postfach wirst Du per E-Mail informiert.

Mit Mein E.ON profitierst Du von zahlreichen Vorteilen. Dazu gehören eine bequeme Verwaltung deiner persönlichen Daten, ein Überblick über deine Vertragsdaten und die Möglichkeit, deinen Zählerstand ganz bequem online einzugeben, deinen Abschlag anzupassen, deinen Umzug zu melden und vieles mehr. Bitte registriere Dich hier mit deinen persönlichen Daten und deiner Vertragskontonummer und schon befindest du Dich in Deinem persönlichen Bereich.

Die Vertragskontonummer findest Du auf deiner Vertragsbestätigung, sowie auf der Jahresrechnung. Nach dem Login in Mein E.ON steht diese auch im Serviceportal oben rechts.

Deinen Registrierungscode findest Du auf den letzten Schreiben, die Du von E.ON erhalten hast. Wenn Du deinen Registrierungscode nicht zur Hand hast, kannst Du ihn hier anfordern unter dem Punkt „Neuen Code anfordern“.

Wähle in Mein E.ON oben rechts den Menüpunkt „Account verwalten/Passwort ändern“. Klicke dann auf „Bearbeiten“. Nun kannst Du dein Passwort ändern.

Bitte beachte dabei folgende Punkte:

 

  • Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein.
  • Es muss mindestens eine Zahl, einen Groß- und einen Kleinbuchstaben enthalten .
  • Das Passwort darf weder deinen Vor- oder Nachnamen, noch Sonderzeichen enthalten.
  • Du solltest ein möglichst sicheres Passwort wählen.
  • Ein Beispiel für ein gültiges Passwort ist „Zugang001“.

Deine personenbezogenen Daten kannst Du ganz bequem und zu jeder Zeit im Serviceportal Mein E.ON unter dem Reiter „Meine Daten“ ändern.

Zähler

Wir benötigen deinen Zählerstand, damit wir für deine nächste Rechnung den Verbrauch genau ermitteln können. Hast Du uns Ihren aktuellen Zählerstand zur Abrechnung nicht mitgeteilt, werden wir diesen auf Basis von Erfahrungswerten (z. B. vorliegende Verbrauchswerte oder vorherige Zählerstände) maschinell errechnen.

Du kannst uns deinen Zählerstand – zusammen mit der Zählernummer und dem Ablesedatum – direkt während der Bestellung im Online Vertragsabschluss oder am Telefon mitteilen. Alternativ kannst Du die Informationen auch nachreichen. Dies geht ganz einfach über das Serviceportal Mein E.ON. Du erreichst den E.ON Kundenservice telefonisch montags bis freitags von 8.00 bis 20.00 Uhr und samstags von 9.00 bis 14.00 Uhr unter Tel. 0871-95386200.

Alternativ sende bitte eine E-Mail an kundenservice@eon.de oder senden ein Schreiben an:

E.ON Energie Deutschland GmbH
Postfach 1475
84001 Landshut

Stromzähler: Deinen Stromzähler findest Du in der Regel in deiner Wohnung, im Hausflur oder im Keller.
Im Mehrfamilienhäusern sind  an den Zählern meist Hinweisschilder angebracht, die angeben, zu welcher Wohnung welcher Zähler gehört (z. B. Erdgeschoss rechts). So kannst Du herausfinden, welcher Zähler zu deiner Wohnung gehört.

Gaszähler: Der Gaszähler befindet sich meist im Keller in der Nähe des Gasanschlusses vom Haus. Er ist an seinem grauen oder weißen Metallgehäuse und den Rohren, die zum Gasnetz führen, zu erkennen.

Solltest Du Deinen Zähler nicht finden, hilft Dir dein Vermieter weiter.

Die Zählernummer deines Strom- oder Gaszählers findest Du in der Regel auf dem Zähler selbst sowie auf den entsprechenden Abrechnungen oder Vertragsunterlagen.

Beim Stromzähler findest Du die Zählernummer oft auf der Vorderseite des Zählers in unmittelbarer Nähe eines Strichcodes.
Beim Gaszähler befindet sich die Zählernummer normalerweise auf einem Metallschild neben oder auf dem Zähler.
Wenn Du Schwierigkeiten hast, deine Zählernummer zu finden, kannst Du Dich an deinen Vermieter wenden.

Um den Zählerstand deines Gas- oder Stromzählers bzw. der Wasseruhr ablesen zu können, müssen Du zunächst Deine Zählernummer kennen. Die Zählernummer findest Du entweder auf der letzten Abrechnung oder direkt auf dem Zähler, meist in der Nähe des Strichcodes auf dem Gerät. Bei den Wasserzählern findest Du die Nummer hinter dem Kürzel WZ-Nr. oder am Rand.

Neben deinen persönlichen Daten, wie z. B. der Vertragskontonummer, teile uns bitte folgende Werte mit:

  • Datum der Ablesung
  • Bei Strom: Zählerstand in Kilowattstunden (kWh) ohne Nachkommastelle 
  • Bei Gas: Zählerstand in Kubikmeter (m3) ohne Nachkommastelle
  • Zählernummer des Strom-, Gas- oder Wasserzählers

Beim Zählerstand übermittle uns nur die Zahlen vor dem Komma, also außerhalb des rot umrandeten Bereichs. Die Nachkommastellen benötigen wir nicht.

Die angebotenen Tarife sind ausschließlich für klassischen Haushaltsstrom ausgelegt, eine Kombination mit einem HT/NT Zähler ist hier leider nicht möglich. Zum aktuellen Zeitpunkt ist nicht absehbar, ob wir in Zukunft die Möglichkeit haben, noch andere Tarife (wie z.B. für Wärmepumpen) anbieten zu können.

Ja, das ist möglich, die Anzahl der Verträge ist nicht begrenzt. Der Neukundenbonus wird ebenfalls pro Zählernummer gewährt, unabhängig davon, wie viele Verträge Du abschließt. Pro Vertrag darf jedoch nur eine Zählernummer angegeben werden.

Rechnung & Bonus

Deine erste Rechnung:
Der Netzbetreiber legt den Abrechnungszeitraum bzw. das Ende des sogenannten Bezugsjahres individuell fest. Es ist daher also möglich, dass Du deine erste Jahresabrechnung für Strom bzw. Gas von E.ON nicht genau zwölf Monate nach Vertragsbeginn erhalten.

Folgende Jahresrechnungen:
Deine nachfolgenden Rechnung treffen in einem fixen Abstand von zwölf Monaten bei Dir ein. So kannst Du jedes Jahr zur selben Zeit mit den Unterlagen rechnen. Den Termin deiner nächsten Jahresrechnung für Gas bzw. Strom entnimmst Du außerdem deinem E.ON Vertrag oder der letzten Jahresabrechnung.

Der Bonus ist ein einmaliger Bonus für Neukunden. Dieser Bonus wird mit der ersten Jahresendabrechnung als Gutschrift verrechnet. Die Rechnungserstellung erfolgt am Ende des ersten vollen Belieferungsjahres. Die Verrechnung erfolgt auch dann, wenn Du deinen Vertrag fristgerecht zum Ende der Laufzeit gekündigt hast.

Als Kunde siehst Du deine Rechnung bequem und mit wenigen Klicks im Mein E.ON Serviceportal ein.

Unser Serviceportal Mein E.ON ist für Dich jederzeit online oder in der praktischen Mein E.ON App erreichbar. Dort hast Du rund um die Uhr Zugriff auf all deine bisherigen sowie deine aktuellste Rechnung. Logge Dich dazu einfach mit deinen Zugangsdaten bei Mein E.ON ein. Wähle anschließend den Menüpunkt “Meine Rechnungen” aus, um zur Übersicht deiner Rechnungen zu gelangen.

Unsere praktischen E-Mail Kontaktformulare sind der schnellste Weg, damit dein Anliegen, wie zum Beispiel eine Rechnungskorrektur, direkt den richtigen Ansprechpartner erreicht. Wir fragen in unseren Kontaktformularen die notwendigen Daten direkt ab und können dein Anliegen dadurch schneller bearbeiten. Deine Dokumente kannst Du bequem an der entsprechenden Stelle im Kontaktformular hochladen.  

Den Abschlag berechnen wir aus deinem voraussichtlichen Jahresverbrauch für Strom oder Erdgas und den aktuellen Energiekosten. Für die Schätzung deines voraussichtlichen Energieverbrauchs legen wir deinen letztjährigen Verbrauch als Maßstab zugrunde.

Deine geschätzten Kosten für ein Jahr teilen wir in der Regel durch elf bzw. zwölf Abschläge, die Du als monatliche Teilzahlung leistest. Mit der Jahresrechnung verrechnen wir die geleisteten Zahlungen mit deinem tatsächlichen Verbrauch.

Du hast die Möglichkeit, deine Abschlagszahlung beliebig oft zu erhöhen und zu senken. Du denkst, dass dein Abschlag für Strom und Gas nicht deinem erwarteten Jahresverbrauch entspricht? Dann kannst du deinen Abschlag überprüfen und eine neue Abschlagshöhe festlegen. Ändere den Abschlag einfach selbst in unserem Serviceportal Mein E.ON oder über das Kontaktformular.

Wichtig für Dich: Die Anpassungen werden auf Plausibilität geprüft – eine Änderung in beliebiger Höhe ist also nicht möglich.

Die voraussichtlichen Jahreskosten werden in elf bzw. zwölf Abschläge aufgeteilt. Die Anzahl der Abschläge hängt davon ab, wann Du bei uns Kunde geworden sind. Seit Mai 2017 zahlen neue Kunden zwölf Abschläge. Bei Kunden, die vor Mai 2017 zu uns gewechselt sind, werden elf Abschläge berechnet.

Den Abschlag berechnen wir aus deinem voraussichtlichen Jahresverbrauch für Strom oder Erdgas und den aktuellen Energiekosten. Für die Schätzung deines voraussichtlichen Energieverbrauchs legen wir deinen letztjährigen Verbrauch als Maßstab zugrunde.

Deine geschätzten Kosten für ein Jahr teilen wir in der Regel durch elf bzw. zwölf Abschläge, die Du als monatliche Teilzahlung leistest. Mit der Jahresrechnung verrechnen wir die geleisteten Zahlungen mit Deinem tatsächlichen Verbrauch.

Ein Ratenplan ist leider nicht möglich, da die monatlichen Abschlagszahlungen bereits Teilzahlungen für deinen voraussichtlichen Jahresverbrauch darstellen.

Solltest  Du in Zahlungsschwierigkeiten kommen, helfen wir Dir gerne in einem persönlichen Gespräch weiter.

Mahnung

Es ist möglich, dass seit der letzten Rechnung weitere Beträge fällig geworden sind. Eine detaillierte Übersicht, wie sich die Beträge auf deiner Mahnung zusammensetzen, findest Du auf der Rückseite des Schreibens. Alternativ kannst Du den aktuellen Stand deiner offenen Beträge ganz einfach in der Zahlungsübersicht in unserem Serviceportal Mein E.ON einsehen und mit den bereits geleisteten Zahlungen vergleichen.

Es ist nicht erforderlich, uns über jede Zahlung zu informieren. Diese werden automatisch verarbeitet und deinem Vertragskonto gutgeschrieben, wenn Du deine Vertragskontonummer* als Verwendungszweck angibst.

Falls eine Zählersperrung droht oder diese bereits erfolgt ist, sende uns bitte umgehend den Zahlungsnachweis mit deiner Vertragskontonummer* zu. Diesen kannst Du uns per E-Mail an zahlungsbeleg@eon.com oder über unser Kontaktformular übermitteln. Wähle im Kontaktformular den passenden Grund ("Sperrankündigung erhalten" oder "Mein Zähler ist bereits gesperrt") und lade das Dokument dort direkt hoch. Falls dein Zähler bereits gesperrt wurde, rufe uns danach bitte direkt unter 0871-95 38 62 00 an.

*Deine Vertragskontonummer findest Du z. B. oben rechts auf all unseren Schreiben.

Um die Sperrung zu verhindern, ist es wichtig, den Gesamtbetrag aus dem letzten Schreiben zu begleichenTeilzahlungen sind leider nicht möglich. Du kannst den Betrag entweder per Überweisung oder per Zahlschein (Bar / EC-Karte) in teilnehmenden Geschäften bezahlen.

Unsere Bankverbindung:
E.ON
IBAN DE57 3007 0010 0394 0368 00
BIC (Bank) DEUTDEDDXXX (Deutsche Bank AG)
Verwendungszweck Deine Vertragskontonummer*

Wenn Du per Zahlschein in einem Geschäft bezahlt hast, liegt uns der Nachweis automatisch vor. Bei einer Überweisung sende uns den Zahlungsnachweis umgehend mit deiner Vertragskontonummer* zu. Diesen kannst Du uns per E-Mail an zahlungsbeleg@eon.com oder über unser Kontaktformular übermitteln. Wähle im Kontaktformular den passenden Grund ("Sperrankündigung erhalten" oder "Mein Zähler ist bereits gesperrt") und lade das Dokument direkt dort hoch.

Falls dein Zähler bereits gesperrt wurde, ruf uns nach Zusendung des Zahlungsnachweis bitte direkt unter 0871-95 38 62 00 an.

*Deine Vertragskontonummer findest Du z. B. oben rechts auf all unseren Schreiben.

Aufgrund der aktuellen Lage auf dem Energiemarkt nimmt die finanzielle Belastung vieler Menschen zu. Wir stehen an deiner Seite und prüfen kontinuierlich verschiedene Maßnahmen, um Dir bei Zahlungsschwierigkeiten Entlastungen, wie z. B. schneller greifende Ratenpläne, zu ermöglichen.

Du kannst Dich jederzeit an uns wenden, um gemeinsam eine Lösung zu finden. Unser Zahlhilfeprogramm, das wir gemeinsam mit Arbeitsagenturen, Schuldnerberatungen und Sozialämtern anbieten, hilft Dir dabei. Wir beraten Kunden in finanziellen Notlagen und suchen zusammen nach fairen Lösungen. Dazu gehören Ratenpläne und die Möglichkeit, offene Beträge deutschlandweit in rund 10.000 Geschäften (REWE, dm, Penny) vor Ort zu begleichen.

Widerruf & Kündigung

Widerrufsrecht

Du hast das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Dein Widerrufsrecht auszuüben, musst Du der E.ON (E.ON Energie Deutschland GmbH, Arnulfstraße 203, 80634 München, per Telefon: 0871-95386200, per Fax: 08 71-95 38 62 20, per E-Mail: widerruf@eon.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über deinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Du kannst dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Du die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendest.

Widerrufsfolgen

Wenn Du diesen Vertrag widerrufst, hat die E.ON Dir alle Zahlungen, die E.ON von Dir erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Du eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über deinen Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Du bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hast, es sei denn, mit Dir wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Dir wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Hast Du verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung von Strom während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hast Du uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Du uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Wenn die Lieferung am 1. eines Monats beginnt, hat der Vertrag zunächst eine Laufzeit von 12 Monaten gerechnet ab Lieferbeginn. Wenn die Lieferung nicht am 1. eines Monats beginnt, läuft der Vertrag zunächst bis der auf den Lieferbeginn folgende 11. Monat endet (Du wirst also nicht für volle 12 Monate beliefert). Die Mindestvertragslaufzeit endet je nach Tarifwahl 12 Monate oder 24 Monate nach Lieferbeginn. Der Vertrag verlängert sich danach automatisch auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht zum Ende der Mindestvertragslaufzeit unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist gekündigt wird. Verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit, so kann dieser jederzeit unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist gekündigt werden. Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen.

Technische Probleme

Du vermutest, dass dein Zähler kaputt ist und möchtest ihn deshalb überprüfen lassen? Dafür kann E.ON für Dich gern bei deinem Netzbetreiber eine sogenannte Befundprüfung für Dich beauftragen. Sollte diese Prüfung ergeben, dass dein Zähler einwandfrei misst, trägst Du die entstandenen Kosten. Es kann sich dabei um mehrere hundert Euro handeln - die genaue Höhe der Kosten ist geräteabhängig. Du erfährst dies von deinem Netzbetreiber.

Falls Du dennoch eine Befundprüfung durchführen lassen möchten, komme bitte auf uns zu. Der E.ON Kundenservice ist unter 0800–3300033 montags bis freitags von 8.00 bis 20.00 Uhr und samstags von 9.00 bis 14.00 Uhr erreichbar.

Die Befundprüfung dauert in der Regel ungefähr 6 Monate. In diesem Zeitraum bleiben dein Abschlagsplan sowie entstandene Rechnungsbeträge erst einmal bestehen. Ist dein Zähler tatsächlich defekt, wird deine Rechnung im Nachgang korrigiert. Ausschlaggebend dafür ist die Meldung der korrigierten Verbrauchswerte vom Netzbetreiber an uns.

Generell ist bei einem Stromausfall dein zuständiger Netzbetreiber der richtige Ansprechpartner für Dich (nicht der Stromanbieter). Bei jedem Netzbetreiber gibt es in solchen Fällen eine Störungsstelle, an die Du Dich sich wenden kannst:

Unsere Tipps bei Störungen:

 

  • Bitte überprüfe zuerst deine Sicherungen. Vielleicht hat ein defektes Gerät in deinem Haushalt einen Kurzschluss verursacht.
  • Ist das nicht der Fall, dann vergewissere Dich, ob auch in deiner Nachbarschaft der Strom ausgefallen ist (Blackout). Gibt es nur bei Dir das Problem? Dann rufe am besten einen qualifizierten Elektroinstallateur an. Ist auch deine Nachbarschaft betroffen, dann wende Dich bitte an die Störungsstelle deines Netzbetreibers.

Rechtliche Hinweise

Zur Beilegung von Streitigkeiten über den Anschluss an das Versorgungsnetzwerk, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie können Verbraucher ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie e. V. beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie zunächst unseren Kundenservice kontaktiert haben und keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Die Teilnahme ist für uns verpflichtend. (Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, T 030-27 57 24 00, info@schlichtungsstelle-energie.dewww.schlichtungsstelle-energie.de)

Darüber hinaus nimmt E.ON an Verbraucherstreitbeilegungsverfahren grundsätzlich nicht teil. Zusätzlich stellt der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung. (Kontaktdaten: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Verbraucherservice, Postfach 80 01, 53105 Bonn, T 0 30-22 48 05 00, verbraucherservice-energie@bnetza.de)

Sie erreichen den E.ON Kundenservice telefonisch montags bis freitags von 8.00 bis 20.00 Uhr und samstags von 9.00 bis 14.00 Uhr unter Tel. 0871 - 95 38 62 00. Alternativ senden Sie bitte eine E-Mail an kundenservice@eon.de oder senden ein Schreiben an:

E.ON Energie Deutschland GmbH
Postfach 1475
84001 Landshut

14 Millionen Kundinnen und Kunden vertrauen E.ON

Die Welt

Beste Kundenbegeisterung

Die ServiceValue GmbH hat 2024 in Zusammenarbeit mit DIE WELT eine Online-Befragung zur digitalen Kundennähe durchgeführt. Der Untersuchung zu 2.090 Unternehmen liegen insgesamt 420.000 Verbraucherurteile zu Grunde. E.ON erreicht bei den bundesweiten Energieversorgern den ersten Platz.

Focus Money

Bester Kundenservice

DEUTSCHLAND TEST hat 2023 in Zusammenarbeit mit Focus Money eine Online-Befragung zum deutschen Kundenservice durchgeführt. Der Untersuchung in 56 Städten liegen ca. 287.000 Kundenurteile zu Grunde. E.ON erreicht bei Energieversorgern den ersten Platz.

Chip

Bester Online-Vertragsabschluss

Die ServiceValue GmbH hat 2024 in Zusammenarbeit mit CHIP eine Online-Befragung zu den Online-Vertragsabschlüssen durchgeführt. Der Untersuchung zu 54 Energieversorgern liegen insgesamt 6.254 Urteile zu Grunde. E.ON erreicht bei Energieversorgern den ersten Platz. Die umfassenden Studienergebnisse sind online unter folgendem Link einzusehen:

Du erreichst uns über viele Wege - so wie Du es wünschst

Kundenkontakt via Telefon

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Informier Dich kostenlos über unsere Tarife unter:

0800-0005903

Du erreichst uns Mo. - Fr.: 08:00 - 20:00 Uhr

 

Du bist bereits Lidl-Strom Kunde?

du erreichst unseren Kundenservice per Telefon:

0871-20897821

Du erreichst uns Mo. - Fr.: 08:00 - 20:00 Uhr und Sa.: 09:00 - 14:00 Uhr

Onlinekundenkontakt

Du bist bereits Lidl-Strom Kunde?

Über "Mein E.ON" kannst Du bequem online deine Daten ändern, den Zählerstand eingeben oder den Abschlag anpassen sowie deine Verbrauchsdaten nachvollziehen.

Kundenlogin

Kundenkontakt via Post

Schicke dein Anliegen postalisch an folgende Adresse:

E.ON Energie Deutschland GmbH
Postfach 14 75
84001 Landshut

1 1 Angebot nur gültig mit dem Abschluss des E.ON ÖkoStrom Home & Drive 12 Tarifs bei der E.ON Energie Deutschland GmbH (Wechsel des Energieversorgers beziehungsweise Wechsel des Tarifs, sollte E.ON schon der Versorger sein). Die gratis 1500 km werden in Form einer einmaligen Gutschrift in Höhe von 87 € gewährt. Die bis 1500 km werden über einen angenommenen Verbrauch von 0,18 kWh/km eines Elektroautos umgerechnet und mit dem durchschnittlichen Strompreis von 0,32 €/kWh multipliziert. Dadurch ergibt sich eine Stromgutschrift in Höhe von 87 € brutto (1500km x 0,18 kWh/km x 0,32 €/kWh). Die Auszahlung der Gutschrift erfolgt über die E.ON Energie Deutschland GmbH und wird mit der ersten Rechnung nach Vertragsbeginn verrechnet.

2 Brutto, Ersparnis im Vergleich zur unverbindlichen Preisempfehlung. Preise und Rabattierungen sind vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen.

3 Limitiertes Angebot. Die TGH-Quote erhalten Sie nur, wenn Sie ein vollelektrisches Auto (kein Hybrid) fahren, der Halter des Fahrzeugs sind und für dieses Jahr noch keine Quote abgetreten haben. Sie können die Quote einmal jährlich wiederkehrend einreichen.